__ GmbH zu 100% als Gerüstbauer zu arbeiten. Daraufhin hätten die beiden Ärzte zu Recht festgestellt, dass ein Gerüstbauer körperlich in der Lage sein müsse, auf Gerüste zu klettern und seien zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte dazu aufgrund seiner Verletzungen nicht im Stande sei, weshalb sie ihm eine Arbeitsunfähigkeit von 100% attestiert und mithin nichts Falsches deklariert hätten. Ärzte hätten keine Fragepflicht, weshalb Dr. E.________ und Dr. F.___