10 den Grad seiner Arbeitsunfähigkeit getäuscht, um die Ausrichtung zu hoher, ihm im Umfang von 50% nicht zustehender Versicherungsleistungen zu erlangen. Der Beschuldigte habe – entgegen der Auffassung der Vorinstanz – gegenüber Dr. E.________ und Dr. F.________ korrekterweise angegeben, für die G.________ GmbH zu 100% als Gerüstbauer zu arbeiten.