__ GmbH ausschliesslich als Gerüstbauer tätig zu sein und somit eine schwere körperliche Arbeit zu verrichten, obwohl er in Wahrheit der faktische Geschäftsführer dieser Unternehmung gewesen sei und mithin (auch) eine administrative Tätigkeit ausgeübt habe, die er auch nach seinem Unfall zu mindestens 50% unverändert weitergeführt habe. Diese unwahren Angaben des Beschuldigten hätten zur Folge gehabt, dass ihm die Ärzte eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hätten und dass die SUVA für den Beschuldigten – im Irrtum über den Grad seiner Arbeitsunfähigkeit – Taggeldleis-