12.2 Das Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz hielt den Anklagesachverhalt für erstellt. Sie ging davon aus, der Beschuldigte habe Dr. E.________ und Dr. F.________ getäuscht, indem er ihnen gegenüber vorgegeben habe, für die G.________ GmbH ausschliesslich als Gerüstbauer tätig zu sein und somit eine schwere körperliche Arbeit zu verrichten, obwohl er in Wahrheit der faktische Geschäftsführer dieser Unternehmung gewesen sei und mithin (auch) eine administrative Tätigkeit ausgeübt habe, die er auch nach seinem Unfall zu mindestens 50% unverändert weitergeführt habe.