Die sodann getätigten Abklärungen der SUVA führten schliesslich dazu, dass sie die von ihr im Zusammenhang mit den Unfällen des Beschuldigten und von C.________ erbrachten Leistungen zurückforderte, die betreffend den Unfall von K.________ erteilte Zusicherung von Taggeldzahlungen widerrief und die Erbringung von Versicherungsleistungen für L.________ und N.________ definitiv ablehnte (vgl. Anzeige SUVA pag. 04 001 008 sowie die Beilagen 28-42 [pag. 04 001 523 ff.], pag. 14 001 048 und pag. 14 001 053). Am 12. April 2016 wurde über die G.________ GmbH der Konkurs eröffnet.