8 vom 7. April 2016 [nachfolgend Anzeige SUVA] Beilage 7a [pag. 04 001 425]), wobei nunmehr von vier Angestellten [K.________, C.________, L.________ und dem Beschuldigten] sowie einer jährlichen Lohnsumme von CHF 250‘000.00 ausgegangen wurde und sich das Tätigkeitsfeld der G.________ GmbH zu 76% aus Gerüstbauarbeiten und zu 24% aus Büroarbeiten zusammensetzten sollte (vgl. Anzeige SUVA Beilage 8 [pag. 04 001 427 ff.]). Demnach und weil die Arbeitsverträge des Beschuldigten und von K.