04 001 136 f. Ziff. 5 ff.), ehe er einräumte, dies sei geschehen, um leichter an Kredite und Leasings heranzukommen (pag. 05 02 003 Z. 57 ff.). Letzteres scheint aus Sicht der Kammer plausibel, war der Beschuldigte im Betreibungsregister doch schon damals mit einer grossen Anzahl von Verlustscheinen verzeichnet (vgl. dazu die Betreibungsregisterauszüge über den Beschuldigten des Betreibungsamts Bern- Mittelland sowie des Betreibungs- und Konkursamts des Bezirkes Monthey, beide Stand 5. Oktober 2016, aus welchen hervorgeht, dass ein Grossteil der Verlustscheine bereits im Juli 2014 bestand [pag. 07 006 002