_, die Freundin des Beschuldigten, im Handelsregister als Gesellschafterin und Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift eingetragen (pag. 04 001 154). Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten und von K.________ ist unbestritten, dass diese nie als Geschäftsführerin tätig war. Faktischer Geschäftsführer war ausschliesslich der Beschuldigte (pag. 05 002 002 Z. 46 f.). Auf Frage, wieso K.________ als Geschäftsführerin ins Handelsregister eingetragen worden sei, gab der Beschuldigte zuerst an, den Grund dafür nicht zu kennen (pag. 04 001 136 f. Ziff. 5