Beim Vorwurf der Urkundenfälschung sei als Unfall- und Anfangszeitpunkt zudem der 14. November 2014 festgehalten worden, obwohl sich der Unfall schon einen Monat früher – am 14. Oktober 2014 – ereignet habe. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Misswirtschaft würden Umschreibungen der einzelnen Tathandlungen schliesslich gänzlich fehlen, weshalb völlig unklar sei, wann der Beschuldigte Geld vom Firmenkonto abgehoben und zur Bezahlung privater Schulden und/oder zum Spielen im Casino, mithin für private Zwecke verwendet haben soll.