6. Das Urteil der Vorinstanz und Argumente des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Wie bereits in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung rügte der Verteidiger in der Berufungsverhandlung, der Anklagegrundsatz sei bei allen (angefochtenen) Vorwürfen verletzt worden (pag. 19 320). Zur Begründung brachte er vor, die Deliktszeitpunkte der Vorwürfe gemäss Ziffer 1-3 und 5 des Strafbefehls (Betrug, Urkundenfälschung, versuchter Betrug, Misswirtschaft) seien willkürlich gewählt worden, insbesondere was das Ende der angeklagten Zeitspannen angehe.