5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Aufgrund der beschränkten Berufung des Beschuldigten erwuchs das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 3. April 2019 bereits insoweit in Rechtskraft, als der Beschuldigte der Widerhandlung gegen Art. 112 al. 1 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20), begangen im Ju-