2. Berufung Gegen das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 3. April 2019 meldete Fürsprecher B.________ (nachfolgend: Fürsprecher B.________) namens und im Auftrag von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) fristgerecht Berufung an (pag. 18 223). Mit Schreiben vom 5. Juli 2019 erklärte Fürsprecher B.________ für den Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufung «in Bezug auf das gesamte Urteil» (pag. 19 246 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verfügte am 19. Juni 2019, für das oberinstanzliche Verfahren werde Staatsanwältin D.______