1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, dies teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kanton Bern, Region Oberland, vom 22.12.2014. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tages festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3‘200.00, sich zusammensetzend aus: […]