Es geht um ein beschränktes Berufungsverfahren gegen ein Urteil eines Einzelgerichts. Zu beachten ist jedoch, dass der teilweise Rückzug der Berufung erst anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung erfolgte, weswegen es sich rechtfertigt, die Verfahrenskosten auf CHF 3‘500.00 festzusetzen. Zusätzlich hat der Beschuldigte bei diesem Ausgang des Verfahrens auch die Kosten des Haftentscheids von CHF 500.00 zu tragen, womit die oberinstanzlichen Verfahrenskosten insgesamt auf CHF 4‘000.00 bestimmt werden.