18. Verweis auf Vorinstanz Die Vorinstanz hat sich eingehend mit der Beurteilung des Zivilpunktes auseinandergesetzt. Der Zivilpunkt ist nicht Gegenstand der Berufung. Es wird darauf verzichtet, die Ausführungen der Vorinstanz hier aufzuführen. Diese können dem vorinstanzlichen Motiv auf pag. 1446 f., S. 35 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung entnommen werden. VI. Kosten und Entschädigung