manifestierte der Beschuldigte erneut seinen fehlenden Respekt vor der geltenden Rechtsordnung und den Personen, welche diese repräsentieren. So verhielt er sich gegenüber der Übersetzerin äusserst respektlos, bezeichnete die Staatsanwältin als «Schlampe» und den Präsidenten der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern als «son of a bitch» (pag. 1717, 1722 f.).