Der Beschuldigte hat diese (sprachlichen) Fähigkeiten bis anhin jedoch nicht konstruktiv eingesetzt. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung und seines Charakters ist – im Einklang mit den forensisch-psychiatrischen Gutachten (pag. 1262) – eine deliktsfreie Zukunft auch nicht zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf das Verhalten des Beschuldigten gegenüber den Behörden und der Justiz zu verweisen. Der Beschuldigte verfügt über eine erhebliche Anspruchshaltung gegenüber sämtlichen Institutionen.