Er hat es – selbst mit Unterstützung der entsprechenden staatlichen Institutionen – zu keinem Zeitpunkt geschafft, den Lebensalltag in der Schweiz selbständig und deliktsfrei zu bewältigen. Eine Integration in die Berufswelt scheiterte bisher komplett, obwohl der Beschuldigte mindestens über eine Grundintelligenz und gewisse soziale Kompetenzen verfügt, und – was sich insbesondere auch anhand der Art der Deliktsbegehung zeigt – durchaus fähig ist, Ziele hartnäckig zu verfolgen.