11 16.2 Erwägungen der Kammer 16.2.1 Allgemeines zum Härtefall Die folgenden Ausführungen verstehen sich als Ergänzung bzw. Zusammenfassung der zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen. Sie erfolgen insbesondere mit Blick auf die Vorbringen der Verteidigung vor oberer Instanz. Der Beschuldigte lebt zwar bereits seit 18 Jahren in der Schweiz, doch ist er in Somalia geboren und aufgewachsen. Er spricht die Landessprache und fühlt sich gemäss eigenen Angaben seinem Heimatland verbunden.