16.1 Verweis auf vorinstanzliche Ausführungen Die Vorinstanz hat den persönlichen Härtefall unter Berücksichtigung folgender Faktoren geprüft und gewichtet: - Anwesenheitsdauer - Familiäre Verhältnisse - Arbeits-/Ausbildungssituation - Persönlichkeitsentwicklung - Grad der Integration in der Schweiz - Mögliche Reintegration im Heimatland i.S. von Resozialisierungschancen Die Vorinstanz hat diese Faktoren zutreffend gewürdigt und gewichtet. Auf diese Ausführungen kann vorab vollumfänglich verwiesen werden (pag. 1444 ff., S. 33-35 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung).