Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wollte der Beschuldigte keine Fragen zu seiner Person beantworten. Festzuhalten ist, dass sich der Beschuldigte zurzeit im Verfahren SK 18 342 der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern in Sicherheitshaft befindet. Auf die ihm drohende Landesverweisung angesprochen, machte der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung geltend, er wehre sich gegen eine Landesverweisung, da die Situation in seinem Heimatland eine Rückkehr nicht zulasse. Sofern es möglich sei, würde er zurückkehren, da sein Leben in Afrika sei.