Der Beschuldigte ist nicht geständig. Damit zusammenhängend ist er aber auch nicht einsichtig und er zeigt keine Reue. Diese Umstände können noch knapp als neutral bezeichnet werden, da es grundsätzlich das Recht jeder beschuldigten Person ist, sich in einem Verfahren zu wehren. Straferhöhend wird allerdings berücksichtigt, dass der Beschuldigte unmittelbar nach der letzten Verurteilung durch das Regionalgericht Bern-Mittelland am 01.02.2018 (trotz längerer Untersuchungshaft) und auch während des nun mit dem vorliegenden Urteil abzuschliessenden Verfahrens, mit demselben Verhaltensmuster weiter delinquiert hat. Persönliche Verhältnisse