- Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 04.04.2016: 45 Tage Freiheitsstrafe wegen Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung; - Noch nicht im Strafregister eingetragen aber dem Gericht und den Parteien bekannt, sind das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 01.02.2018 (pag. 339 ff.) und das dazu gehörende oberinstanzliche Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 19.02.2019 (als Beilage bei den Akten). 8 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren