Der Beschuldigte weist gemäss dem aktuellsten Strafregisterauszug folgende Vorstrafen auf (pag. 1‘160-1‘162): - Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 24.01.2011: 20 Tagessätze Geldstrafe wegen Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung; - Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.01.2014: 50 Tagessätze Geldstrafe und Busse wegen Betrugs, Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung, Tätlichkeiten und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz;