Auf eine weitergehende Gegenüberstellung der verschiedenen Versionen wird verzichtet. So bleibt letztlich offen, in welchem Umfeld und in welchen familiären Verhältnissen der Beschuldigte aufgewachsen ist. Für das Gericht massgebend ist, dass der Beschuldigte im Jahre 2001 im Alter von 29 Jahren in die Schweiz gelangt ist. Er wohnte in verschiedenen Durchgangszentren, hat sich gemäss Ausführungen im psychiatrischen Gutachten offenbar auch wiederholt in Kliniken aufgehalten sowie nachweislich auch immer wieder in Haft und im Strafvollzug. Er besitzt den F-Ausweis und hat den Status eines vorläufig Aufgenommenen (befristet bis 20.06.2019). Vorstrafen