Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019, zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung zwei Tage) verurteilt. Für die Prüfung der Anordnung der Landesverweisung sind die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten entscheidend. Diesbezüglich kann auf die nachfolgenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.