Mit der Travel-Cash Karte bezog der Beschuldigte dreimal Bargeld in der Höhe von CHF 1‘390.00. Weiter bezog der Beschuldigte mit je einer auf M.________ lautenden Master Card und Maestro Card insgesamt unter 14 Bezügen knapp CHF 14‘000.00, ohne hierzu ermächtigt worden zu sein. Dabei nutzte er die offensichtliche und ihm bekannte Hilfsbedürftigkeit seines verbeiständeten Nachbarn M.________ aus. 10. Zechprellerei geringfügig Der Beschuldigte liess sich von den Geschädigten beherbergen und prellte diese um den dafür vereinbarten Preis.