6 9. Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, gewerbsmässig begangen Der Beschuldigte trat mit dem Straf- und Zivilkläger 3 in Kontakt, da er diesem angeblich eine Wohnung vermieten wollte. Letztlich erwirkte er von der H.________ (Bank) die Ausstellung und Zusendung einer Travel-Cash Karte samt zugehörigem PIN auf den Namen des Straf- und Zivilklägers 3. Mit der Travel-Cash Karte bezog der Beschuldigte dreimal Bargeld in der Höhe von CHF 1‘390.00. Weiter bezog der Beschuldigte mit je einer auf M.