8. Veruntreuung Weiter wurde der Beschuldigte der Veruntreuung im Deliktbetrag von CHF 2‘000.00 schuldig gesprochen. Der Beschuldigte gab gegenüber einer privaten Vermieterin, einer älteren Dame, vor, dass er die von ihr ausgeschriebene Wohnung mieten wolle. Er erwirkte von ihr eine Zahlung über CHF 2‘000.00, welche sie leistete, um die notwendigen Glasfaseranschlüsse durch die Swisscom installieren zu lassen. Tatsächlich leitete der Beschuldigte das Geld nicht wie vorgegeben an die Swisscom weiter, die Installation erfolgte zudem kostenlos.