In einem einzelnen Fall erwirkte der Beschuldigte von der L.________ (Bank) schriftlich und durch Fälschen einer Unterschrift eines Bankkunden die Ausstellung einer Travel-Cash Karte auf den Namen des betroffenen Bankkunden. Die mit CHF 10‘000.00 aufgeladene Karte konnte dem Beschuldigen jedoch nicht zugestellt werden, weswegen es bei einer versuchten Deliktsbegehung blieb. Angesichts der Häufigkeit der Delinquenz und der Höhe der erzielten Deliktssumme im Verhältnis zu der vom Sozialdienst erhaltenen Unterstützung ist von einem gewerbsmässigen Handeln des Beschuldigten auszugehen.