Der Beschuldigte händigte den Geschädigten verschiedene Dokumente aus, um seinen angeblichen Rückzah- lungs- bzw. Leistungswillen zu untermauern, so von ihm unterzeichnete Quittungen und Kopien persönlicher Dokumente wie Krankenkassenausweis, Aufenthaltsbewilligung und/oder Geburtsurkunde. Es fanden sich in mehreren Fällen eine übereinstimmende Telefonnummer, mit welcher die Geschädigten vom Beschuldigten kontaktiert worden sind und welche der Beschuldigte den Geschädigten gegenüber angab, um seine angebliche Seriosität zu belegen. In einem einzelnen Fall erwirkte der Beschuldigte von der L.___