3 Mit Eingaben vom 12., 16., 20. und 28. Juni 2019 an das Regionalgericht, das Bundesstrafgericht sowie das Obergericht ersuchte der Beschuldigte um Wechsel des amtlichen Verteidigers (pag. 1468, 1471 ff., 1493 ff., 1503 ff.). Rechtsanwalt B.________ führte hierzu am 26. Juni 2019 aus, die Voraussetzungen seien seines Erachtens nicht erfüllt, wobei er sich einer Beendigung des Mandats aber nicht widersetzen würde (pag. 1901 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung (pag. 1512 ff.).