__ (nachfolgend: Straf- und Zivilkläger 2) auf den Zivilweg. Auch F.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin 4) wurde für eine allfällige Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen, dies ohne Ausscheidung von Kosten für den Zivilpunkt (pag. 1329 ff.). 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete der Beschuldigte mehrfach und formund fristgerecht am 10. und 13. Mai 2019 Berufung an (pag. 1341, 1344 und 1350). Ebenso erhob der Beschuldigte gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft Beschwerde, diese wurde am 4. Juni 2019 abgewiesen (pag. 1397 ff.).