Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019, zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 10.00, ausmachend CHF 100.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 2 Tage), zu einer Landesverweisung von fünf Jahren, sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21‘957.00. Weiter bestimmte die Vorinstanz das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.___