(Sozialdienst), der Urkundenfälschung, begangen am 26. September 2019 in Belp, der Beschimpfung, begangen am 4. Oktober 2018 in Ins, sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen zwischen dem 14. Juni 2017 und dem 7. November 2017 durch Konsum von Cannabis. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019, zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF