1. Erstinstanzliches Urteil Am 10. Mai 2019 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen am 24. Mai 2018 und am 31. Juli 2018 zum Nachteil von G.________ und der H.________ (Bank) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.