9 nommen werden, kann ihm nur eingeschränkt zugestimmt werden. Zwar wird eine Person im Pensionsalter regelmässig keinen Nachweis über eine geregelte Anstellung von wöchentlich 20 Stunden erbringen können und erfährt daher gegenüber jüngeren erwerbstätigen Personen einen gewissen Nachteil. Diese Ungleichbehandlung ist bei einer Berücksichtigung des Normzwecks aber gerechtfertigt. Wie bei der Halbgefangenschaft soll der verurteilten Person mit der Bewilligung des Electronic Monitoring ermöglicht werden, ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu behalten;