Auch im Vollzugsplan des Beschwerdeführers, der am 25. März 2019 für die Zeit bis zum 25. September 2019 erstellt wurde, ist von orthopädischen Beschwerden die Rede, welche den Beschwerdeführer zwingen würden, Hilfsmittel (Gehstöcke) in Anspruch zu nehmen (Vollzugsakten pag. 1038). Der Beschwerdeführer arbeite nach wie vor im Werkatelier (wo Gefangene mit psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen eingeteilt würden) und sein Arbeitsmeister sei mit der erbrachten Leistung zufrieden.