Als Beleg für seine Genesung legte er dem Gesuch zwei Zeugnisse von Dr. med. C.________ bei. Darin wird bescheinigt, dass der Beschwerdeführer aktuell in der Lage sei, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten (Zeugnis vom 17. April 2019, pag. 29) bzw. dass er sich altersentsprechend in gutem Allgemeinzustand befinde (Zeugnis vom 12. Juni 2019, pag. 27). Der Vollzugsbericht vom 20. Februar 2019, den die BVD zur Prüfung des Gesuchs um Gewährung des Electronic Monitorings erstellen liess, hält fest, die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers sei komplex. Er befinde sich in regelmässiger ärztlicher Behandlung.