Die Führung des eigenen Haushalts, die administrativen Arbeiten mit PC für Dritte und die tägliche Pflege seiner 96½-jährigen Mutter (gegen Entgelt) liessen einen Arbeitsanfall vermuten, der 20 Stunden pro Woche überschreite. Dieses umfangreiche Arbeitspensum hätte schon längst definiert werden können, wenn die Vollzugsverantwortlichen der BVD zu entsprechenden Abklärungen bereit gewesen wären. Er sei, so der Beschwerdeführer weiter, bereits 12 Mal im Ausgang/Urlaub gewesen, es bestehe weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr.