Es stehe daher ausser Frage, dass er für die restlichen 155 Tage Haft die 20 Stunden Arbeit pro Woche erbringen könne, wie sie für die Gewährung der Vollzugsform des Electronic Monitoring verlangt würden. Als 78 ½-jähriger Rentner könne er Hausarbeit leisten, die der herkömmlichen Arbeit gleichgestellt sei. Die Führung des eigenen Haushalts, die administrativen Arbeiten mit PC für Dritte und die tägliche Pflege seiner 96½-jährigen Mutter (gegen Entgelt) liessen einen Arbeitsanfall vermuten, der 20 Stunden pro Woche überschreite.