Vom Ärzte-Team der JVA B.________ werde ihm denn auch die Fähigkeit attestiert, 20 Stunden Arbeitsleistung pro Woche zu erbringen; auch sonst hätten die besagten Ärzte bei ihm einen guten Allgemeinzustand festgestellt. Neben dem eigenen Haushalt habe er auch seine 96-jährige Mutter zu versorgen und werde daher mehr als die 20 Stunden Arbeit bzw. Haushaltsarbeit erbringen, wie sie nach Art. 29 JVV gefordert würden. Überdies besorge er auch Administrativarbeiten für Dritte. Da auch seine Lebenspartnerin mit der Vollzugsform des Electronic Monitoring einverstanden sei und ihm in der JVA B.______