4 Anfänglich, so der Beschwerdeführer sinngemäss weiter, habe er aufgrund von chirurgischen Eingriffen erhebliche gesundheitliche Probleme gehabt. Obwohl die ärztlichen Zeugnisse gegen seine Hafterstehungsfähigkeit gesprochen hätten, sei ihm ein Haftaufschub verweigert worden. In einer langwierigen Heilungsphase sei es ihm gelungen, sein Körpergewicht von anfänglich 128 kg auf 94 kg zu reduzieren. Dadurch hätten die gesundheitlichen Beschwerden eliminiert werden können. Vom Ärzte-Team der JVA B.__