10. 10.1 Der Beschwerdeführer verlangt in seiner Eingabe vom 16. Juni 2019 die Aufhebung des Entscheids der POM und die Gewährung der Vollzugsform des Electronic Monitoring. Einleitend bringt er vor, er nehme zur Kenntnis, dass die POM darauf verzichtet habe, zusätzliche Abklärungen – namentlich zu seiner gesundheitlichen Situation – zu treffen, obwohl sich dies für die Beurteilung seines Gesuchs zwingend aufgedrängt hätte und der Bericht der JVA B.________ vom 20. Februar 2019 diesbezüglich keine ausreichenden Auskünfte liefere.