6. Mit Eingabe vom 16. Juni 2019 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 31. Mai 2019 und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Der abweisende Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 31.5.2019 inkl. Kostenfolge sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei die Vollzugsstufe des «Electronic Monitoring» Backdoor-Variante zur Abgeltung der Restverurteilung von 6 Monaten (Urteil 18 Monate teilbedingt) zu gewähren. (Strafverbüssung per 16.6.2019 insgesamt 362 Tage)