2 Am 23. März 2019 verlangte der Beschwerdeführer bei den BVD eine anfechtbare Verfügung (Vollzugsakten pag. 1026 f.), worauf die BVD die Gesuche des Beschwerdeführers am 5. Juni 2019 in Verfügungsform abwiesen. In ihrer Begründung stützten sie sich im Wesentlichen auf die Ausführungen im Schreiben vom 15. März 2019 (Vollzugsakten pag. 1030 ff.).