Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 25. Februar 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ eingestellt wurde wegen Übertretung gegen das Baugesetz, angeblich begangen von 2010 bis 24. Februar 2012 in C.________, D.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 600.00, an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 500.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz. II. A.________ wird freigesprochen