Nach der Praxis des Kantons Bern beläuft sich der übliche Stundenansatz in Strafverfahren auf CHF 250.00, wovon auch vorliegend auszugehen ist. Die Kammer erachtet zudem den vorliegend geltend gemachten Aufwand des Verteidigers in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als übersetzt, zumal ein grosser Teil der Aufarbeitung des Prozessstoffes bereits im vorinstanzlichen Verfahren erfolgte und oberinstanzlich, soweit das Verfahren eingestellt wurde, nicht mehr zu behandeln war.