Rechtsanwalt B.________ hat mit Eingabe vom 27. Mai 2021 24.25 Stunden à CHF 280.00, ausmachend CHF 6'790.00, sowie Auslagen im Betrag von CHF 238.00 und Mehrwertsteuern von CHF 541.15 geltend gemacht. Vorab ist zu bemerken, dass der Stundenansatz von CHF 280.00 nicht der Praxis des Kantons Bern entspricht. Art. 429 StPO macht keine Angaben zur Frage, welcher Stundenansatz eines privaten Verteidigers bei der Festsetzung der Entschädigung als angemessen erscheint. Gemäss Entscheid des Bundesgerichts BGE 142 IV 163 liegt es wie bei der amtlichen Verteidigung in der Hoheit der Kantone, den Stundenansatz zu regeln.