Da es sich aber um eine für die Sachverhaltsfeststellung relevante Frage handelt, wird sie bereits an dieser Stelle thematisiert. Die Vorinstanz verwies in Bezug auf den fraglichen Grundbucheintrag auf pag. 35. Bei pag. 35 handelt es sich um einen Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates F.________. In diesem Protokoll wird bezüglich des Grundbuchs lediglich festgehalten, dass die Stockwerkeinheit Nr. G.________ im Grundbuch als Gewerberaum «Ladenlokal im Erdgeschoss» eingetragen sei.